Einladung zur Bestrafung
By: Folterobjekt

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Ein verwarnter Sklave muss seinem Schicksal entgegen gehen


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Werte Kollegin,

es ist mir eine Freude und Ehre zugleich, Dich zu einem Fest der besonderen Art willkommen heißen zu dürfen. Wir werden zusammen in Freude genießen, wie ein Sklavenobjekt, dass diese Bezeichnung nicht einmal wert ist, seiner mehr als gerechten Strafe zugeführt werden wird. Ich darf Dich und eine Begleitperson Deiner Wahl (Sklave oder Sklavin) einladen, an diesem Fest teilzunehmen. Über das genaue Programm, den Termin für diese zweitägige Veranstaltung sowie Anreise und Unterbringung informiere ich Dich, wenn Du Lust hast dem Schauspiel beizuwohnen.

Der Sklave - mein vertraglich abgesicherter und registrierter persönlicher Besitz - soll die Gerechtigkeit spüren, nachdem er sich wiederholt entgegen meiner Anweisungen verhalten hat.

Einerseits erfreulich zeichnet sich dieses Sklavenobjekt durch einen extrem starken natürlichen Sexualtrieb und einer außergewöhnlich häufigen und dauerhaften Erektionsfähigkeit aus. Was zum einen sehr zur Freude einer Lady und Besitzerin gereicht, ruft zum anderen Probleme hervor, wenn das Objekt nicht in der Lage ist, seinen Trieb unter Kontrolle zu halten. Ich bin es daher leid während meiner Abwesenheit stets mechanische Maßnahmen treffen zu müssen, um den Trieb des Sklaven unter Kontrolle zu halten. Fesselungen und ähnliches sind nur für einen denkbar kurzen Zeitraum geeignet um den Sklaven zu hindern, seine Triebe unkontrolliert und verbotener Weise auszuleben. Ein Keuschheitsgürtel als einzig probat erscheinendes Mittel stellt für mich auf Dauer auch keine geeignete Lösung dar, zumal sich der Sklave mit Hilfe technischer Hilfsmittel wie Bolzenschneider oder ähnliches daraus zu befreien vermag. Berufungen auf § 20 des seinerseits freiwillig unterschriebenen Sklavenvertrages blieben zuweilen auch erfolglos wodurch ich mich nun, nach mehrmaliger Verfehlung des Sklaven, gezwungen sehe, Gerechtigkeit walten zu lassen und § 21 zur Anwendung zu bringen.

§ 21 (1) Es steht der Herrin frei, bei mehrmaligen schweren Verstößen gegen § 20 geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Sklaven an weiteren Verstößen sicher und nachhaltig zu hindern. Es kann dies geschehen durch:

Z 1. Den Einsatz geeigneter chemischer Substanzen, die eine zeitweilige oder anhaltende Impotenz des Sklaven hervorrufen in einer von der Herrin nach Maßgabe der Schwere des Vergehens nach § 20 festzulegenden Prozedur

Z 2. Abtrennung der Hoden in einer von der Herrin nach Maßgabe der Schwere des Vergehens nach § 20 festzulegenden Prozedur

Z 3. Abtrennung des Penis in einer von der Herrin nach Maßgabe der Schwere des Vergehens nach § 20 festzulegenden Prozedur.

Z 4. Abtrennung der Hoden und des Penis in einer von der Herrin nach Maßgabe der Schwere des Vergehens nach § 20 festzulegenden Prozedur

(2) Die Herrin hat die Zahl der Vergehen (mindestens drei) schriftlich zu dokumentieren und der schriftlich verfassten Anklage als Anlage hinzuzufügen. Zeugenaussagen sind zu protokollieren und gelten als Teil der Dokumentation.

(3) Die Herrin hat dem Sklaven einen gerechten Prozess zu machen und diesen sowie von ihm genannte Entlastungszeugen zu hören. Der Prozess ist in erster Instanz zu entscheiden und ein Urteil zu finden. Rechtsmittel gegen das Urteil sind nicht zulässig. Das Urteil hat die Art der Exekution gem. (1) Z 1 bis Z 4 zu enthalten. Die Prozedur der Bestrafung ist nicht Teil des Urteiles und ist von der Exekutierenden Person in einem gesonderten Protokoll festzulegen. Dieses muss dem Verurteilten nicht zur Kenntnis gebracht werden.

(4) Etwaige abgetrennte Körperteile verbleiben so wie der Sklave im Besitz der Herrin. Ihr steht die weitere Aufbewahrung, Verarbeitung, zur Schau Stellung, Veräußerung oder Vernichtung der betroffenen Organe frei.

Der Prozess fand zur Walpurgisnacht 2004 statt und endete mit einem Urteil gem. § 21 (1) Z 4. Die Begründung hierfür liegt in der Schwere des Vergehens und in der aus einer Abnahme der Hoden bedingten Nutzlosigkeit des Penis. Der Sklavenvertrag sowie die Anklage und das Verhandlungsprotokoll samt Urteil liegen zur Einsicht auf. Das Protokoll zur Prozedur der Urteilsvollstreckung ist teil der genaueren Informationen.

Mit liebem Gruße

DarkLadyPain

P.S. Es handelt sich nicht nur für mich um eine persönliche Genugtuung. Diese Information ergeht daher an 20 Kolleginnen die einen persönlichen Bezug zu der geplanten und festgelegten Vollstreckung des Urteiles haben. Da jedoch nur 12 Herrinnen samt Begleitung zu diesem Fest zugelassen sind, ersuche ich um möglichst unverzügliche Antwort und Zusage. Sollte es sich im Zuge der weiteren Korrespondenz herausstellen, dass Dir dieses Email fälschlicherweise zugestellt wurde, so bitte ich schon im Vorhinein dies zu entschuldigen. Da ich mich mit dem Vorleben meines Besitzes nicht über maßen tiefgründig befasst habe, könnte dies der Fall sein und Deine Mail Adresse zufällig auf meinem Rechner gelandet sein.



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